Conny und Levi von Winden Stiftung
Conny und Levi von Winden Stiftung

Zustiftung & Vermächtnisse

Zustiftung

Gem. § 10b Abs. 1a S. 1 EStG können Spenden in den Vermögensstock einer gemeinnützigen Stiftung (sog. Zustiftung) auf Antrag des Steuerpflichtigen im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro abgezogen werden. Diese Abzugsmöglichkeit ist neben dem oben genannten Spendenabzug möglich. Bei Verheirateten steht der Abzugsbetrag jedem Ehegatten einzeln zu. Soweit der Stifter die Beträge innerhalb des 10-Jahreszeitraums nicht in Abzug bringen konnte, gehen diese danach in den allgemeinen unbefristeten Spendenvortrag über.

Stiftungsfonds

Der Stiftungsfonds ist eine besondere Form der Zustiftung. Sie kann sowohl aufgrund testamentarischer Verfügung als auch als Zuwendung zu Lebzeiten erfolgen. Der Betrag oder Vermögensgegenstand geht in das Grundstockvermögen der Stiftung ein, der gegenüber die Zuwendung erfolgt. Als Teil des Grundstockvermögens der Stiftung ist der Fonds kein eigenes Steuersubjekt.

Die Stiftung erhält die Zustiftung lediglich mit der Auflage, sie nachvollziehbar und fortdauernd buchungsmäßig erkennbar festzuhalten. Der Stifter seinerseits kann sich vorbehalten, mit weiteren Zustiftungen zu Lebzeiten oder von Todes wegen den Fonds aufzustocken. Der Fonds kann den Namen des Stifters oder eines ihm nahe stehenden Verwandten oder Bekannten oder eine Sachbezeichnung tragen.

Die Stiftung kann aufgrund einer Vereinbarung mit dem Stifter dazu verpflichtet sein, im Rahmen der Berichterstattung den Stifter des Fonds zu nennen und so dessen gemeinwohlorientiertes Engagement in der Öffentlichkeit darzustellen. Als Teil des Grundstockvermögens dient der Fonds ausschließlich und unmittelbar der Förderung steuerbegünstigter Zwecke gemäß der Stiftungssatzung. Nur in diesem Rahmen ist es möglich, einen speziellen Fondszweck festzulegen.

Quelle: www.stiftungen.org / Bundesverband Deutscher Stiftungen

Kontakt:

Conny und Levi

von Winden Stiftung
Im Bosch 3
76547 Sinzheim


Telefon: +49 (0)7221 85676

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