Conny und Levi von Winden Stiftung
Conny und Levi von Winden Stiftung

Spenden

Bei einer Spende handelt es sich um eine freiwillige, unentgeltliche Zuwendung an eine gemeinnützige Körperschaft wie eine Stiftung, die diese Zuwendung zeitnah für ihre satzungsmäßigen Zwecke auszugeben hat. Gem. § 10b Abs. 1 EStG können Spenden zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung an eine gemeinnützige Stiftung insgesamt bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte des Zuwendungsgebers als Sonderausgaben abgezogen werden. Abziehbare Zuwendungen, die den oben genannten Höchstbetrag überschreiten oder im Jahr der Zuwendung nicht berücksichtigt werden können, können im Rahmen der Höchstbeträge in den folgenden Jahren als Sonderausgaben abgezogen werden.

Sie möchten unsere Stiftung mit einer kleinen Spende unterstützen? Auf unserer Downloadseite finden Sie unseren Spendenvordruck! Wir bedanken uns vielmals für Ihre Hilfe!

Kontakt:

Conny und Levi

von Winden Stiftung
Im Bosch 3
76547 Sinzheim


Telefon: +49 (0)7221 85676

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